Impressum

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
in Stadt und Kreis Ludwigsburg e.V.

Verantwortlich für den Inhalt:

Stephan Kurzenberger, Geschäftsführer
Wilhelmstraße 56
71638 Ludwigsburg

Vereinsregister: HRB 205719
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart

Registernummer 200488

Vertreten durch:
Vorstand gemäß § 26 BGB: Bernhard List und Edwin Lang
Geschäftsführer: Stephan Kurzenberger

Telefon: +4971417889470
Telefax: +4971417889480
E-Mail: post@lebenshilfe-ludwigsburg.de

EU-Streitschlichtung:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle:

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Fotografie:
Patrick Werner, http://www.blindview.de, Königsbach-Stein
David Maurer, http://davidmaurer.com, Düsseldorf
Helmut Pangerl, PressePhotoBLOG, Löchgau
Ludmilla Parsyak Photography, www.ludmillaparsyak.com, Stuttgart
Michael Fuchs, www.michaelfuchs-fotografie.de

Nach Umsetzung der europäischen Hinweisgeberschutz-Richtlinie in ein nationales Gesetz, sind Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern*innen dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal zu implementieren.

Da auch unsere Organisation von dieser Verpflichtung betroffen ist, erhalten Sie nachfolgend die Möglichkeit, auf eventuelle Gesetzesverstöße innerhalb der Wohnstätten der Lebenshilfe Ludwigsburg gemeinnützige GmbH aufmerksam zu machen und diese über unseren Hinweisgeberkanal zu melden.

In diesem Zusammenhang spielt auch die Meldung eines Gesetzesverstoßes innerhalb unserer Organisation eine große Rolle für uns. Hierdurch erhalten wir die Möglichkeit mögliches Fehlverhalten von Einzelpersonen frühzeitig zu erkennen und diesem entgegenzusteuern. Als Hinweisgeber*in leisten Sie einen großen Beitrag zur Verbesserung unserer Unternehmenskultur und helfen uns ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und unsere Organisation vor größeren Schäden zu bewahren.

Die Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) begrenzen den Kreis der Personen, die als potenzielle*r Hinweisgeber*in in Frage kommen, auf den beruflichen Kontext. Hinweisgebende können folglich nur Meldungen über Verstöße in Bezug auf Personen oder Institutionen abgeben, mit denen sie beruflich in Kontakt stehen. Dies umfasst nicht nur gegenwärtige Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch bereits vergangene oder noch ausstehende Beschäftigungsverhältnisse.

Hier finden Sie den Hinweisgeberkanal der Lebenshilfe Ludwigsburg

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